Liebe Mitglieder,
aufgrund der ab dem 24.11.2021 geltenden Coronaschutzverordnung ist es Personen, die 16 Jahre oder älter und nicht vollständig geimpft oder genesen sind, ab sofort nicht mehr erlaubt auf unserem Platz Golf zu spielen (2 G Regel). Wir weisen darauf hin, dass Verstöße gegen diese Regelung mit einem Bußgeld von bis zu 25.000,00 € geahndet und zeitige Platzsperren verhängt werden können
Aufgrund unserer gesetzlichen Verpflichtung müssen wir die Einhaltung dieses Verbotes und auch den Zutritt zum Golfplatz kontrollieren.
Um dieser Aufgabe gerecht werden zu können, möchten wir Sie bitten, entweder
- während der Öffnungszeiten des Sekretariats (Di-Fr 10-15 Uhr und Sa 10-14 Uhr) Ihren Impfausweis, idealerweise in Form des QR Codes, vorzuzeigen, oder
- den Nachweis Ihrer Impfung oder Genesung auf schriftlichem Wege zukommen zu lassen.
Mitglieder, die nicht zeitnah diesen Nachweis erbringen, werden dann keine Startzeiten mehr buchen können.
Bleiben Sie gesund!