Golfclub ab morgen (16.12.2020) komplett geschlossen

Liebe Clubmitglieder,

heute Nacht hat die Landesregierung NRW die neue Coronaschutzverordnung für den ab 16.12.2020 beginnenden Lockdown veröffentlicht:

“Der Freizeit- und Amateursportbetrieb ist wie im Frühjahr auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen unzulässig. Das gilt auch für Individualsportarten in Sporteinrichtungen/-vereinen, wie Tennis oder Golf. Zulässig bleibt damit nur noch die sportliche Bewegung alleine oder zu zweit in der “freien Natur”. – Land NRW

Hier finden Sie den Link zu der Webseite des Landes NRW: https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/land-setzt-lockdown-beschluesse-der-ministerpraesidentenkonferenz-neuer

Anders als in der bisherigen Verordnung gibt es keine Ausnahme für den Individualsport Golf. Das bedeutet für uns konkret (ab dem 16.12.2020):

  • Die gesamte Anlage (Platz, Trainingseinrichtungen, Clubhaus) ist geschlossen.
  • Es werden keine Trainerstunden mehr erteilt.
  • Der Golfstore und das Büro unten bleiben bis auf weiteres geschlossen.
  • Das Sekretariat ist bis einschließlich zum 18.12.2020 per E-Mail oder Telefon zu erreichen.

Bis wann der Golfclub geschlossen bleiben muss, ist noch nicht absehbar. Die neue Coronaschutzverordnung gilt zunächst bis zum 10.01.2021. Wir werden Sie über die aktuellen Entwicklungen auf unserer Webseite und den Sozialen Medien auf dem Laufenden halten.

Wir hoffen, dass die Maßnahmen der Regierung schnellstmöglich Wirkung zeigen und wir schon bald wieder Golfen dürfen.

Wir wünschen Ihnen trotz allem eine schöne Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins neue Jahr!

Bleiben Sie gesund!

Ihr Vorstand und Team des Dortmunder Golfclub e.V.