In den letzten Wochen wurde in einer lokalen Tageszeitung vermehrt die Einordnung veröffentlicht, der Dortmunder Golfclub verhalte sich mit dem zum Schutz vor Wildschäden errichteten Zaun nicht in Einklang mit Jagd- und Naturschutzgesetzen. In einem Schreiben vom 09. März 2023 stellt das Umweltamt der Stadt Dortmund nun klar:

“Nach eingehender Prüfung der mir zur Verfügung gestellten Unterlagen stelle ich zusammenfassend fest, dass aus naturschutz- und jagdrechtlicher Sicht keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit vorliegen. Unter Berücksichtigung der Regelung des BJagdG, des BNatSchG und des Landschaftsplans Dortmund bestehen keine Einwände gegen die Zaunanlage in ihrer derzeitigen Ausführung.(Hervorhebungen durch uns.)

Auch bezüglich der konkreten Ausgestaltung der Zaunanlage bestätigt das Umweltamt:

“Um zusätzlich auch die nachweislich vorhandene Dachspopulation vom Golfplatzgelände fernzuhalten und diesbezügliche Wildschäden zu unterbinden, erscheinen die im unteren Bereich der Zaunanlage ergänzten Stahldrähte notwendig und aus Sicht des Jagdrechts akzeptabel.”

Umwelt- und Naturschutz sind seit jeher fester Bestandteil des Golfsports. Der Dortmunder Golfclub ist sich seiner besonderen Verantwortung bewußt.

Umso mehr irritieren die scheinbar ungeprüft veröffentlichten Falschinformationen der Lokalpresse unsere Mitglieder, Mitarbeiter, Freunde und Partner. Wir informieren deshalb an dieser Stelle auch weiterhin zuverlässig über die laufenden Ereignisse.

Schreiben der Stadt Dortmund, Umweltamt zum Zaun des Dortmunder Golfclub e.V.

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