Platzregeln des Dortmunder Golfclubs

Aus (R2.1)

Aus ist gekennzeichnet durch weiße Pfähle oder einen Elektrozaun. Sind sowohl weiße Pfähle als auch der Elektrozaun vorhanden, hat der Elektrozaun Vorrang.

In den Fällen, in denen der Elektrozaun durch ein Viehgatter unterbrochen wird, verläuft das Aus an der dem Platz zugewandten Seite des Viehgatters.

Kommt ein Ball innerhalb des Platzes in einer Entfernung von zwei Schlägerlängen zum Elektrozaun zum Liegen, darf straflose Erleichterung nach Regel 16.1 in Anspruch genommen werden. Bezugspunkt ist der Punkt, der zwei Schlägerlängen vom Zaun entfernt liegt und gleich weit vom Loch entfernt ist wie die Stelle, an der der Ball ursprünglich lag.

Spielverbotszonen (R2.4)

Spielverbotszonen sind durch rote, gelbe oder blaue Pfähle mit grünen Köpfen gekennzeichnet.

Das Spielen daraus ist verboten. Es muss Erleichterung nach der anwendbaren Regel (16 oder 17) in Anspruch genommen werden.

Bei blauen Pfählen mit grünen Köpfen muss straflose Erleichterung nach Regel 16.1f in Anspruch genommen werden. Zusätzlich besteht ein Betretungsverbot.

Anpflanzungen, z.B. junge Bäume – durch Manschetten, Bänder oder Seile markiert – sind ebenfalls Spielverbotszonen, auch wenn diese nicht durch farbige Pfähle gekennzeichnet sind.

Es gilt Musterplatzregel E-10.1:

  • Liegt der Ball eines Spielers irgendwo auf dem Platz außer in einer Penalty Area und liegt er an einer solchen Anpflanzung oder berührt diese, oder eine solche Anpflanzung behindert den Stand des Spielers oder seinen beabsichtigten Schwung, muss der Spieler Erleichterung nach Regel 16.1f in Anspruch nehmen.
  • Liegt der Ball in einer Penalty Area und eine solche Anpflanzung behindert den Stand des Spielers oder den Raum des beabsichtigten Schwungs, muss er entweder Erleichterung mit Strafschlag nach Regel 17.1e oder straflose Erleichterung nach Regel 17.1e(2) in Anspruch nehmen.

Die Spielverbotszonen „Weideflächen der Schafsherde“ sind durch einen Elektrozaun gekennzeichnet. Es muss Erleichterung nach Regel 16.1f in Anspruch genommen werden. Es besteht ein Betretungsverbot. Der Elektrozaun ist ein unbewegliches Hemmnis.

Ist das Betreten einer Spielverbotszone verboten, kann das Betreten der Spielverbotszone als schwerwiegendes Fehlverhalten unter Verstoß gegen Regel gewertet werden.

Ungewöhnliche Platzverhältnisse (R16)
  • Boden in Ausbesserung: ist durch weiße Linien und /oder blaue Pfähle gekennzeichnet.
  • Mit weißen Linien gekennzeichneter Boden in Ausbesserung und eine daran angrenzende Fläche ungewöhnlicher Platzverhältnisse werden als ein Bereich ungewöhnlicher Platzverhältnisse behandelt.
  • Auch ohne Kennzeichnung ist Folgendes Boden in Ausbesserung:
    • neu verlegte Grassoden-mit Kies verfüllte Drainagegräben
    • eine von einem Referee zu Boden in Ausbesserung erklärte Schadstelle.
  • Tierlöcher: Erleichterung von Tierlöchern wird nicht gewährt, wenn lediglich die Standposition behindert ist.
Wintergrüns (R13.1f)

Wintergrüns (beim Spielen auf Sommergrüns) und Sommergrüns (beim Spielen auf Wintergrüns) sind falsche Grüns (MPR D5), von denen nicht gespielt werden darf. Die äußere Mähkante stellt die jeweilige Grenze dar. Erleichterung nach Regel 13.1f muss genommen werden.

Üben (R5.2)

Lochspiel: Ein Spieler darf auf dem Platz vor oder zwischen den Runden eines Lochspiel Turniers üben.

Zählspiel: Ein Spieler darf vor der Runde nicht auf dem Platz üben, außer dass der Spieler Putten oder Chippen auf oder nahe des für ihn ersten Abschlags und auf jedem Übungsbereich üben darf.

Ein Spieler darf nach Abschluss des Spiels seiner letzten Runde an diesem Tag auf dem Platz üben.

Regel 5.5b wird im Zählspiel wie folgt abgeändert: Ein Spieler darf keinen Übungsschlag (z. B. „Putten oder Chippen”) nahe oder auf dem Grün des zuletzt gespielten Lochs ausführen oder zum Prüfen des Grüns einen Ball rollen.

Spielunterbrechung (R5.7)

Signaltöne:

  • ein langer Signalton: unverzügliches unterbrechen des Spiels (Gefahr)
    Wenn das Spiel wegen drohender Gefahr unterbrochen wird, sind alle Übungseinrichtungen ab sofort geschlossen.
  • wiederholt 3 kurze Töne: Unterbrechung des Spiels
  • wiederholt 2 kurze Töne:  Wiederaufnahme des Spiels

Strafe für Verstoß: siehe Regel 5.7b (Disqualifikation).

Unabhängig hiervon kann jeder Spieler bei Blitzgefahr das Spiel eigenverantwortlich unterbrechen (Regel 5.7a).

Strafe

Strafe für Verstoß gegen Platzregeln: Grundstrafe (sofern nicht anders geregelt).

Hinweis

Die Scorekarte gilt als abgegeben, wenn der Spieler die Scoring Area verlassen hat. Es wird empfohlen, dass jeder Spieler seine Karte gemeinsam mit den Mitbewerbern persönlich abgibt, um evtl. Missverständnisse zu vermeiden.

gültig ab 24.07.2024