Verhaltensregeln für Mensch und Hund

Die Erlaubnis zur Mitführung eines Hundes setzt die vorherige Freigabe durch die Verwaltung oder die Vertreter des Dortmunder Golfclub e.V. voraus. Als hundeführender Golfer (Hundehalter) erhalten Sie diese „Platzfreigabe“ für ihren Hund und sind zur Einhaltung nachfolgender Regelungen und Verfahrensweisen verpflichtet:

  • Der Hund muss in PC CADDIE eingetragen werden. Der Hundehalter muss den Flight immer eröffnen und darf sich nicht zubuchen. Pro Flight ist nur ein Hund erlaubt.
  • Erlaubt ist das Mitführen eines Hundes je Golfspieler in privaten Golfrunden – ausgenommen sind kategorisch Welpen und Junghunde bis zum 18. Lebensmonat.
  • Der Hund ist auf den eigenen Haushalt angemeldet und hört auf die gängigen Kommandos des mitführenden Golfers. Die Kommandowirkung muss über dem Jagdinstinkt des Hundes stehen und wiederholtes Bellen unterdrücken können.
  • Der Hund ist auf dem gesamten Gelände des Golfplatzes kurz (max. 3m) anzuleinen.
  • Während eines Golfschlages ist der Hund mit ausreichend Sicherheitsabstand mit der Leine an einem standfesten Golf-Caddy oder Golf-Cart angebunden oder wird durch einen Mitspielenden oder eine Begleitperson gehalten.
  • Der Hund darf sich nur auf Fairways oder im Rough bewegen – das Betreten von Grün, Vorgrün, Bunker, Penalty Area oder Wald ist nicht gestattet.
  • Der hundeführende Golfer ist zur Vorhaltung von Hundekotbeuteln sowie der sofortigen Beseitigung einer Verunreinigung verantwortlich – Hundekotbeutel müssen entsprechend entsorgt werden. Die Entsorgung darf nicht in die Müllbehälter entlang der Spielbahnen erfolgen, es sind die Hauptmülleimer auf dem Parkplatz zu nutzen.
  • Erkennt der hundeführende Golfer die Bedarfslage des Hundes zur Notdurft, ist mit dem Hund die nächstmögliche Stelle abseits der üblichen Spielbereiche aufzusuchen.
  • Der hundeführende Golfer stellt unter Berücksichtigung des Wetters, sowie der voraussichtlichen Spieldauer eine adäquate und der Tierschutz-Hundeverordnung entsprechende Versorgung sowie Handhabung des Hundes sicher.
  • Der hundeführende Golfer muss volljährig sein und übernimmt uneingeschränkt die Haftung für Schäden, die der Hund gegenüber Menschen, Tieren und Materialien auf und neben dem Golfplatz anrichtet.
  • Bei berechtigten Beschwerden bezüglich des Verhaltens des Hundes oder der Nichteinhaltung der Regeln durch den hundeführenden Golfer, kann diesem durch Vertreter des Dortmunder Golfclub e.V. die Platzfreigabe für den Hund entzogen werden.