REGULARIEN DES
DORTMUNDER GOLFCLUBS
Das Wichtigste auf einen Blick
Spiel- und Hausordnung
Unsere Spiel- und Hausordnung regelt alle wesentlichen Aspekte der Nutzung unserer Golfanlage.
Spielrecht
Spielberechtigt sind alle, die über PC CADDIE eine Startzeit gebucht und ein eventuell fälliges Greenfee entrichtet haben. Im Interesse aller Spieler ist unbedingt darauf zu achten, dass die Startzeiten eingehalten werden. Stornieren Sie bei Verhinderung Ihre Buchung bitte rechtzeitig.
Etikette
Wir legen großen Wert auf die Einhaltung der Etikette:
- Legen Sie Divots zurück und treten diese fest.
- Beseitigen Sie Pitchmarken sofort.
- Meiden Sie mit Carts, Zieh – und E-Trolleys Vorgrüns, Grüns und Wege zwischen Grün-Bunker und Grün.
- Nehmen Sie auf Greenkeeper und Platzarbeiter unbedingt Rücksicht.
- „Platzpflege geht vor Golfspiel“.
Der Vorstand setzt zur Einhaltung der Etikette ggf. Marshals ein. Folgen Sie den Hinweisen der Marshals und Greenkeeper, da Zuwiderhandlungen vom Vorstand gemäß § 8 der Satzung Sanktionen nach sich ziehen können.
Richtzeiten
Im Sinne von zügigem Spiel aber auch gegenseitiger Rücksichtnahme, insbesondere bei Turnieren, ist vom Club für 3er-Flights ein Zeittakt vorgegeben:
- PAR 3: 12 Minuten
- PAR 4: 14 Minuten
- PAR 5: 16 Minuten
Daraus ergibt sich eine Richtzeit von 4:12 Stunden für 18 Bahnen. Diese Richtzeit ist einzuhalten, sie darf unterschritten werden. Zur Orientierung sind die Zeiten, zu denen eine Bahn gemäß der Richtzeit zu beenden ist, auf der Scorekarte aufgedruckt.
Die Richtzeiten gelten ebenfalls für private Runden, insbesondere zur Primetime an Wochenenden und Feiertagen.
Halten Sie Anschluß an den vorderen Flight, orientieren Sie sich gemäß der Golfregeln nach vorne, nicht nach hinten.
Kann ein Flight den Anschluß an den vorderen Flight nicht halten und ist mehr als eine Bahn vor ihm frei, sind die Marshals des Dortmunder Golfclub berechtigt, den Flight anzuweisen, ein Loch auszulassen, um dadurch einen eventuellen Stau zu vermeiden oder aufzulösen.
Durchspielrecht
Ein Durchspielrecht ist nicht vorgesehen. Auch bei Lochwettspielen gibt es kein Durchspielrecht. Davon unberührt bleibt im Sinne des zügigen Spiels die Möglichkeit, einen nachfolgenden Flight durchspielen zu lassen, insofern vor Ihnen mindestens eine Bahn frei ist.
RPR-Runden
Vorgabewirksame, registrierte Privatrunden können ausschließlich nach vorheriger Anmeldung durchgeführt werden. Wir empfehlen, RPR-Runden nicht am Wochenende oder zur Primetime durchzuführen, da unsere Marshals auf RPR-Runden-Teilnehmer keine besondere Rücksicht nehmen dürfen.
Für die RPR Runden gilt die entsprechende Einzelausschreibung.
Wir berücksichtigen Auslandsergebnisse, wenn sie vom ausrichtenden Club gemeldet werden.
Driving-Range
Das Aufsammeln gespielter Bälle ist nicht gestattet. Range-Bälle dürfen ausschließlich auf der Driving-Range und dem Kurzplatz gespielt werden. Sie dürfen von diesen nicht entfernt werden. Eventuelles Spielen von Range-Bällen außerhalb des Trainingsgeländes zieht ggf. eine Platzsperre nach sich. Stellen Sie Ballkörbe nach der Nutzung zurück zum Ballautomaten.
Beseitigen Sie auf dem oberen Übungsgrün und dem Grün an Loch 2 des Kurzplatzes etwaige Pitchmarken bitte umgehend.
Platzfreigabe
Die Platzfreigabe wird ausschließlich von den Pros des Dortmunder Golfclub nach den Kriterien des DGV abgenommen. Die Regularien der DGV-Platzreife sind in der Verwaltung einsehbar und online verfügbar.
Neumitglieder, die mit eine HcpI von 54 eingetreten sind, sind aufgefordert, mit einem unserer Pros eine Feststellrunde zu spielen.
Putting- und Übungsgrüns
Am Putting Grün zwischen Bahn 9 und 18 sind Pitches sowie Annäherungsschläge, welche eine Pitchmarke hinterlassen nicht gestattet.
Auf dem Übungsgrün zwischen Bahn 5 und 6 und den beiden Übungsgrüns an der Driving Range müssen Pitchmarken nach dem Üben unverzüglich entfernt werden.
Bitte beachten Sie, dass bei aktiver Platzsperre auch das Putting Grün und das Übungsgrün gesperrt sind.
Turnierteilnahme
Für die Durchführung von Wettspielen gelten die Allgemeinen Wettspielbedingungen und Einzelausschreibungen. Diese regeln alle für die Durchführung von Wettspielen relevanten Punkte.
Jugend-Platzreife
Im Jugendbereich wird die Platzreife gemäß den DGV-Vorgaben erteilt. Kinder bis 14 Jahren erhalten die Platzreife, wenn sie das offizielle DGV-Kindergolfabzeichen erlangt haben. Die Prüfung kann entweder während des Kindergruppentrainings oder individuell mit einem Pro durchgeführt werden. Der Prüfer bestätigt das Bestehen des Tests, die Prüfungsunterlagen werden in der Verwaltung eingereicht und das Clubmanagement erteilt sodann die Platzfreigabe.
Kurzplatz
Personen, die auf dem Kurzplatz eine oder mehrere Runden spielen,haben Vorrang vor Personen, die den Kurzplatz mit mehreren Bällen zum Training nutzen. Die übenden Spieler treten unaufgefordert zur Seite und entfernen, die von ihnen gespielten Bälle von den Grüns, wenn sich Personen nähern, die eine Runde auf dem Kurzplatz spielen.
Ausnahme: Trainierende mit Pro des DOGC (Einzelstunde oder Gruppenkurs) haben Vorrang vor Einzelspielern, auch wenn diese Greenfee gezahlt haben.
Alle Spieler sind verpflichtet etwaige Pitchmarken auf den Grüns des Kurzplatzes zu entfernen.
Wettspielordnung
Die Wettspielordnung regelt die Bedingungen, zu denen Turniere- und Wettspiele ausgetragen werden.
Allgemeine Wettspielbedingungen des Dortmunder Golfclubs (AWB)
Die nachfolgende Wettspielordnung gilt für alle Wettspiele im DOGC sowie RPR Runden. Darüber hinaus gelten für die jeweiligen Wettspiele die entsprechenden Einzelausschreibungen.
1. Golfregeln
Gespielt wird nach den offiziellen Golfregeln (einschließlich Amateurstatut) des Deutschen Golf Verbandes (DGV). Das Wettspiel wird auf Grundlage des WHS-Vorgabensystems ausgerichtet. Weiterhin gelten die Platzregeln und die Haus- und Spielordnung des Dortmunder Golfclubs.
Die Regeln und Bestimmungen können auch in einem Ordner am Infoboard eingesehen werden. Zur Vereinfachung wird in den Regeln und Bestimmungen des Dortmunder Golfclubs die Bezeichnung Spieler synonym für Spielerinnen und Spieler verwendet.
Hinweis: Diese Regeln gelten selbstverständlich auch für die vereinsinternen Lochwettspiele. Die Parteien sind z.B. nicht befugt eigenmächtig Sonderplatzregeln in Kraft zu setzen, mit Besserlegen zu spielen, die festgesetzte Runde zu verkürzen etc. Sollten die Witterungsverhältnisse Sonderplatzregeln/Besserlegen möglich erscheinen lassen, sind die Parteien verpflichtet, vor Spielbeginn die Genehmigung der Spielleitung einzuholen. Sollte das Sekretariat geschlossen sein, entbindet das nicht von dieser Verpflichtung.
2. Platzregeln
Die Platzregeln des Dortmunder Golfclub sind Bestandteil dieser AWBs.
3. Einzelausschreibungen
Falls in einer aktuellen oder spezielleren Ausschreibung eine von den AWBs abweichende Regelung vorgesehen ist, so gelten die Regeln der aktuellen Ausschreibung.
4. Anmeldung bei Wettspielen
Die Meldung zu einem Turnier erfolgt vorzugsweise elektronisch via PC CADDIE, in Ausnahmen durch Eintrag in die im Clubhaus aushängende Liste oder via Telefon. Die Mindest- bzw. Höchstteilnehmerzahl wird in der jeweiligen Ausschreibung festgelegt. Gehen mehr Meldungen ein als die vorgesehene Höchstzahl, so entscheidet die zeitliche Reihenfolge des Meldeeingangs, bei Gleichheit das Los. Es wird eine Warteliste geführt. Meldungen nach Meldeschluss werden nicht berücksichtigt.
5. Persönliche Daten
Teilnehmer an Wettspielen erklären sich mit ihrer Anmeldung zum Wettspiel mit der Verwendung ihrer personenbezogenen Daten zur Erstellung und Veröffentlichung von Melde-, Start- und Ergebnislisten sowie mit der Veröffentlichung von Turnierfotos bzw. -videos und Turnierberichten einverstanden. Auf schriftlichen Wunsch an die Verwaltung kann der Name des Spielers in Melde-, Start- und Ergebnislisten anonymisiert werden (N.N.).
6. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt an den Turnieren des Dortmunder Golfclubs sind aktive Mitglieder, es sei denn, die Turnier-Ausschreibung beschränkt oder erweitert die Turnierteilnahme auf bestimmte Spielergruppen oder Hcps. Falls Gäste zugelassen sind, gilt das Vorbeschriebene sinngemäß. Die Spielleitung entscheidet über die Teilnahme.
7. Nenngeld
Das Nenngeld ist vor dem Start zu entrichten. Spieler, die nach Meldeschluss absagen oder nicht zum Wettspiel antreten sind zur Zahlung des Nenngeldes verpflichtet und bis zur Zahlung des offenen Nenngeldes vom Wettspielbetrieb ausgeschlossen.
Besonderheit bei nicht rechtzeitiger Absage bei Vierer-Wettspielen: Falls nur ein Partner nicht teilnehmen kann, so ist der andere verpflichtet, als Zähler den für ihn vorgesehenen Flight im Turnier zu begleiten, sofern kein Ersatzpaar gefunden werden kann. Dem Ersatzpaar wird der Vorzug gewährt.
8. Cart Nutzung
Bei körperlichen Beeinträchtigungen, die das Absolvieren der Wettspielrunde ohne Cart nicht erlauben, ist die Benutzung eines motorgetriebenen Carts gestattet. Bei vorgabenwirksamen Wettspielen und Lochspielen besteht Attestpflicht oder Nachweis der Behinderung durch einen Schwerbehinderten-Ausweis G.
Ein Spieler hat keinen Anspruch auf die Benutzung oder alleinige Benutzung eines Carts. Gehen mehr Wünsche nach Nutzung eines Carts ein als die Höchstzahl an verfügbaren Cartplätzen, so entscheidet die medizinische Notwendigkeit, danach die zeitliche Reihenfolge der geäußerten Wünsche, danach das Los.
Die Nutzung eines Carts kann von der Spielleitung aus sachlichen Gründen (z.B. schlechte Witterungsverhältnisse/Platzzustand) oder bei bestimmten Turnieren (Clubmeisterschaften) eingeschränkt oder untersagt werden.
9. Stechen
Endet ein Lochspiel gleich auf, so wird es Loch für Loch weitergespielt, bis eine Partei ein Loch gewinnt. Das Stechen beginnt an dem Loch, an dem gestartet wurde. Im Netto-Lochspiel werden die Vorgabenschläge gemäß der Handicap-Verteilung des Platzes beginnend mit dem schwierigsten Loch verteilt.
Für Zählspiele gilt generell folgende Regelung, soweit durch die Wettspielleitung in der jeweiligen Wettspiel-Ausschreibung kein anderes Vorgehen für ein Stechen festgelegt wird:
Bei gleicher Brutto- oder Netto-Schlagzahl wird per Computer gestochen (sog. „Karten-Stechen“). Es entscheiden dann die besser gespielten schwersten 9, 6, 3, 1 Löcher (bei Turnieren über mehrere Runden die letzten 18 Loch) über die Platzierung, danach das Los.
Für Zählspiele in denen die Spielleitung in der jeweiligen Wettspielausschreibung ein Stechen nach „Sudden Death“ festgelegt hat gilt folgende Regelung:
Bei Gleichstand erfolgt ein Stechen durch Spielfortsetzung. Das Turnier endet sobald ein Spieler an einem Loch einen besseren Score erzielt als seine Konkurrenten.
10. Sonderwertungen
- „Nearest to the Pin“: Es werden ausschließlich Bälle gewertet, die sich nach dem ersten Schlag des Spielers auf dem Grün des zu spielenden Loches befinden. Gemessen wird von der Ballvorderkante zum Lochrand. Ist bei einem Turnier kein Ball auf dem Grün zur Ruhe gekommen, entfällt der Preis Nearest to the Pin. Bei gleicher Entfernung entscheidet das Los.
- „Longest Drive“: Es werden ausschließlich Bälle gewertet, die sich nach dem ersten Schlag des Spielers auf dem Fairway oder einer anderen kurzgemähten Fläche der entsprechenden Bahn befinden. Ist bei einem Turnier kein Ball auf dem Fairway oder einer anderen kurzgemähten Fläche der entsprechenden Bahn zur Ruhe gekommen, entfällt der Preis Longest Drive. Bei gleicher Länge vom Abschlag entscheidet das Los.
12. Course Rating Ausgleich
In Brutto-Wettspielen, in denen Spieler gemeinsam gewertet werden, die von unterschiedlichen Abschlägen gespielt haben, wird ein Course-Rating-Ausgleich vorgenommen.
11. Wettspielende
Zählspiele sind mit der Bekanntgabe der Sieger in der Siegerehrung beendet. Findet keine Siegerehrung statt, so gilt das Wettspiel eine Stunde nach Bekanntgabe der Ergebnislisten als beendet. Lochspiele gelten mit der Meldung des Ergebnisses durch beide Spieler an die Spielleitung als beendet.
12. Zählkarte
Nach Beendigung des Wettspiels müssen die Scorekarten unverzüglich nach Beendigung des Spiels im Sekretariat oder der ausgewiesenen Scoring Area abgegeben werden. Verspätet abgegebene Scorekarten werden als „No Return“ gewertet. Die Scorekarte gilt als abgegeben, wenn der Spieler die Scoring Area verlassen hat. Es wird empfohlen, dass jeder Spieler seine Karte gemeinsam mit den Mitbewerbern persönlich abgibt, um evtl. Missverständnisse zu vermeiden.
13. Doppelpreisausschluss
Es gilt grundsätzlich der sogenannte „Doppelpreisauschluss“ sofern keine anderen Angaben in der Ausschreibung des Turniers gemacht werden. Beim Doppelpreisausschluss werden nicht mehrere Preise aus Nettowertungen und Bruttowertungen an denselben Spieler oder dieselbe Spielerin vergeben. Die Spielleitung kann in den Einzelausschreibungen von dieser Regelung abweichen.
14. Schieben von Preisen
Grundsätzlich werden Preise in Netto- und Bruttowertungen nur an Spieler vergeben, die während der Preisvergabe anwesend sind. Sind Personen nicht anwesend, werden die Preise an den/die Nächstplatzierte(n) vergeben. Die Spielleitung kann in den Einzelausschreibungen von dieser Regelung abweichen.
15. Spielleitung
Die Bekanntgabe der Spielleitung erfolgt über die Startliste.
Stand: 20.08.2026
Platzregeln
In den Platzregeln finden Sie solche Regeln, die auf unserer Golfanlage zusätzlich zu den offiziellen Golfregeln gelten, beispielsweise zum Umgang mit dem Wildschutz-Zaun.
Diese Regeln gelten für alle Wettspiele, RPR Runden und alle privaten Runden im Dortmunder Golfclub.
Aus (R18.2)
Aus ist gekennzeichnet durch weiße Pfähle oder einen Elektrozaun. Sind sowohl weiße Pfähle als auch der Elektrozaun vorhanden, hat der Elektrozaun Vorrang.
In den Fällen, in denen der Elektrozaun durch ein Viehgatter unterbrochen wird, verläuft das Aus an der dem Platz zugewandten Seite des Viehgatters.
Kommt ein Ball innerhalb des Platzes in einer Entfernung von zwei Schlägerlängen zum Elektrozaun zum Liegen, darf straflose Erleichterung nach Regel 16.1 in Anspruch genommen werden. Bezugspunkt ist der Punkt, der zwei Schlägerlängen vom Zaun entfernt liegt und gleich weit vom Loch entfernt ist wie die Stelle, an der der Ball ursprünglich lag.
Spielverbotszonen (R2.4)
Spielverbotszonen sind durch Pfähle mit grünen Köpfen gekennzeichnet.
Das Spielen daraus ist verboten. Es muss Erleichterung nach der anwendbaren Regel (16 oder 17) in Anspruch genommen werden.
Bei blauen Pfählen mit grünen Köpfen muss straflose Erleichterung nach Regel 16.1f in Anspruch genommen werden. Zusätzlich besteht ein Betretungsverbot.
Anpflanzungen, z.B. junge Bäume – durch Manschetten, Bänder oder Seile markiert – sind ebenfalls Spielverbotszonen, auch wenn diese nicht durch farbige Pfähle gekennzeichnet sind.
Es gilt Musterplatzregel E-10.1:
- Liegt der Ball eines Spielers irgendwo auf dem Platz außer in einer Penalty Area und liegt er an einer solchen Anpflanzung oder berührt diese, oder eine solche Anpflanzung behindert den Stand des Spielers oder seinen beabsichtigten Schwung, muss der Spieler Erleichterung nach Regel 16.1f in Anspruch nehmen.
- Liegt der Ball in einer Penalty Area und eine solche Anpflanzung behindert den Stand des Spielers oder den Raum des beabsichtigten Schwungs, muss er entweder Erleichterung mit Strafschlag nach Regel 17.1e oder straflose Erleichterung nach Regel 17.1e(2) in Anspruch nehmen.
Die Spielverbotszonen „Weideflächen der Schafsherde“ sind durch einen Elektrozaun oder blaue Pfähle mit grünen Köpfen gekennzeichnet. Es muss Erleichterung nach Regel 16.1f in Anspruch genommen werden. Es besteht ein Betretungsverbot. Der Elektrozaun ist ein unbewegliches Hemmnis.
Ist das Betreten einer Spielverbotszone verboten, wird das Betreten der Spielverbotszone als schwerwiegendes Fehlverhalten unter Verstoß gegen Regel 1.2a gewertet werden.
Tierkot (R15)
Nach Wahl des Spielers darf Kot von Gänsen behandelt werden als:
- Ein loser hinderlicher Naturstoff, der nach Regel 15.1. entfernt werden darf, oder
- Boden in Ausbesserung, von dem Erleichterung nach Regel 16.1. gewährt wird.
Ungewöhnliche Platzverhältnisse (R16)
- a) Boden in Ausbesserung: ist durch weiße Linien und/oder blaue Pfähle gekennzeichnet,
- b) neu verlegte Grassoden,
- c) mit Kies verfüllte Drainagegräben,
- d) eine von einem Referee zu Boden in Ausbesserung erklärte Schadstelle,
- e) Tierlöcher: Erleichterung von Tierlöchern wird nicht gewährt, wenn lediglich die Standposition behindert ist,
- f) Wege, die mit Holzchips, Rindenmulch oder ähnlichem gebaut wurden,
- g) Unbewegliche Hemmnisse nahe am Grün (z.B. Sprinkler) (Musterplatzregeln F5.1. und F5.2.)
Straflose Erleichterung nach Regel 16.1 darf auch dann in Anspruch genommen werden, wenn ein unbewegliches Hemmnis auf oder nahe am Grün und auf seiner Spiellinie liegt. Das unbewegliche Hemmnis muss sich innerhalb von zwei Schlägerlängen vom oder auf dem Grün befinden und der Ball innerhalb von zwei Schlägerlängen vom unbeweglichen Hemmnis entfernt liegen.
Eine Erleichterung nach dieser Regel ist nicht zulässig, wenn der Spieler eine eindeutig unvernünftige Spiellinie wählt. Diese Platzregel gilt nur, wenn sowohl das Hemmnis als auch der Ball in einem Teil des Geländes liegen, das auf Fairwayhöhe oder kürzer geschnitten ist.
Wintergrüns (R13.1f)
Wintergrüns (beim Spielen auf Sommergrüns) und Sommergrüns (beim Spielen auf Wintergrüns) sind falsche Grüns (MPR D5), von denen nicht gespielt werden darf. Die äußere Mähkante stellt die jeweilige Grenze dar. Erleichterung nach Regel 13.1f muss genommen werden.
Üben (R5.2)
Regel 5.2a (Lochspiel) und 5.2b (Zählspiel) werden wie folgt abgeändert:
Das Üben auf dem Platz am Turniertag eines Zählspiels vor der Runde ist untersagt. Dieses Übungsverbot bezieht sich jedoch nur auf den Teil des Platzes auf dem später das Turnier stattfindet. Findet das Turnier auf den Bahnen 1-9 bzw 10-18 statt, ist es gestattet auf den Bahnen 10-18 bzw. 1-9 zu spielen.
Strafe für ersten Verstoß: Grundstrafe.
Strafe für zweiten Verstoß: Disqualifikation.
Regel 5.5b wird im Zählspiel wie folgt abgeändert: Ein Spieler darf keinen Übungsschlag (z. B. „Putten oder Chippen”) nahe oder auf dem Grün des zuletzt gespielten Lochs ausführen oder zum Prüfen des Grüns einen Ball rollen.
Strafe für Verstoß: Grundstrafe.
Spielunterbrechung (R5.7)
Signaltöne:
- ein langer Signalton: unverzügliches Unterbrechen des Spiels (Gefahr). Wenn das Spiel wegen drohender Gefahr unterbrochen wird, sind alle Übungseinrichtungen (die Driving Range, die Putting Grüns, die Pitching Grüns sowie den Kurzplatz) ab sofort geschlossen.
- wiederholt 3 kurze Töne: Normale Unterbrechung des Spiels (z. Bsp. Dunkelheit oder unspielbarer Platz)
- wiederholt 2 kurze Töne: Wiederaufnahme des Spiels
Strafe für Verstoß: siehe Regel 5.7b (Disqualifikation).
Unabhängig hiervon kann jeder Spieler bei Blitzgefahr das Spiel eigenverantwortlich unterbrechen (Regel 5.7a).
Strafe
Strafe für Verstoß gegen Platzregeln: Grundstrafe (sofern nicht anders geregelt).
Hinweis
Rückgabe der Scorekarte in der Scoring Area:
Die Scorekarte gilt als abgegeben, wenn der Spieler die Scoring Area verlassen hat. Es wird empfohlen, dass jeder Spieler seine Karte gemeinsam mit den Mitbewerbern persönlich abgibt, um evtl. Missverständnisse zu vermeiden.
gültig ab August 2026
Hunde auf dem Golfplatz
Um Ihren Hund mit auf die Golfrunde zu nehmen, müssen Sie einmalig die „Verhaltensregeln für Mensch und Hund“ in der Verwaltung unterzeichnen.
Verhaltensregeln für Mensch und Hund
Die Erlaubnis zur Mitführung eines Hundes setzt die vorherige Freigabe durch die Verwaltung oder die Vertreter des Dortmunder Golfclub e.V. voraus. Als hundeführender Golfer (Hundehalter) erhalten Sie diese „Platzfreigabe“ für ihren Hund und sind zur Einhaltung nachfolgender Regelungen und Verfahrensweisen verpflichtet:
- Der Hund muss in PC CADDIE eingetragen werden. Der Hundehalter muss den Flight immer eröffnen und darf sich nicht zubuchen. Pro Flight ist nur ein Hund erlaubt.
- Erlaubt ist das Mitführen eines Hundes je Golfspieler in privaten Golfrunden – ausgenommen sind kategorisch Welpen und Junghunde bis zum 18. Lebensmonat.
- Der Hund ist auf den eigenen Haushalt angemeldet und hört auf die gängigen Kommandos des mitführenden Golfers. Die Kommandowirkung muss über dem Jagdinstinkt des Hundes stehen und wiederholtes Bellen unterdrücken können.
- Der Hund ist auf dem gesamten Gelände des Golfplatzes kurz (max. 3m) anzuleinen.
- Während eines Golfschlages ist der Hund mit ausreichend Sicherheitsabstand mit der Leine an einem standfesten Golf-Caddy oder Golf-Cart angebunden oder wird durch einen Mitspielenden oder eine Begleitperson gehalten.
- Der Hund darf sich nur auf Fairways oder im Rough bewegen – das Betreten von Grün, Vorgrün, Bunker, Penalty Area oder Wald ist nicht gestattet.
- Der hundeführende Golfer ist zur Vorhaltung von Hundekotbeuteln sowie der sofortigen Beseitigung einer Verunreinigung verantwortlich – Hundekotbeutel müssen entsprechend entsorgt werden. Die Entsorgung darf nicht in die Müllbehälter entlang der Spielbahnen erfolgen, es sind die Hauptmülleimer auf dem Parkplatz zu nutzen.
- Erkennt der hundeführende Golfer die Bedarfslage des Hundes zur Notdurft, ist mit dem Hund die nächstmögliche Stelle abseits der üblichen Spielbereiche aufzusuchen.
- Der hundeführende Golfer stellt unter Berücksichtigung des Wetters, sowie der voraussichtlichen Spieldauer eine adäquate und der Tierschutz-Hundeverordnung entsprechende Versorgung sowie Handhabung des Hundes sicher.
- Der hundeführende Golfer muss volljährig sein und übernimmt uneingeschränkt die Haftung für Schäden, die der Hund gegenüber Menschen, Tieren und Materialien auf und neben dem Golfplatz anrichtet.
- Bei berechtigten Beschwerden bezüglich des Verhaltens des Hundes oder der Nichteinhaltung der Regeln durch den hundeführenden Golfer, kann diesem durch Vertreter des Dortmunder Golfclub e.V. die Platzfreigabe für den Hund entzogen werden.






