Platzregeln des Dortmunder Golfclubs

gültig ab Juli 2025

Aus (R18.2)

Aus ist gekennzeichnet durch weiße Pfähle oder einen Elektrozaun. Sind sowohl weiße Pfähle als auch der Elektrozaun vorhanden, hat der Elektrozaun Vorrang.

In den Fällen, in denen der Elektrozaun durch ein Viehgatter unterbrochen wird, verläuft das Aus an der dem Platz zugewandten Seite des Viehgatters.

Kommt ein Ball innerhalb des Platzes in einer Entfernung von zwei Schlägerlängen zum Elektrozaun zum Liegen, darf straflose Erleichterung nach Regel 16.1 in Anspruch genommen werden. Bezugspunkt ist der Punkt, der zwei Schlägerlängen vom Zaun entfernt liegt und gleich weit vom Loch entfernt ist wie die Stelle, an der der Ball ursprünglich lag.

Spielverbotszonen (R2.4)

Spielverbotszonen sind durch Pfähle mit grünen Köpfen gekennzeichnet.

Das Spielen daraus ist verboten. Es muss Erleichterung nach der anwendbaren Regel (16 oder 17) in Anspruch genommen werden.

Bei blauen Pfählen mit grünen Köpfen muss straflose Erleichterung nach Regel 16.1f in Anspruch genommen werden. Zusätzlich besteht ein Betretungsverbot.

Anpflanzungen, z.B. junge Bäume – durch Manschetten, Bänder oder Seile markiert – sind ebenfalls Spielverbotszonen, auch wenn diese nicht durch farbige Pfähle gekennzeichnet sind.

Es gilt Musterplatzregel E-10.1:

  • Liegt der Ball eines Spielers irgendwo auf dem Platz außer in einer Penalty Area und liegt er an einer solchen Anpflanzung oder berührt diese, oder eine solche Anpflanzung behindert den Stand des Spielers oder seinen beabsichtigten Schwung, muss der Spieler Erleichterung nach Regel 16.1f in Anspruch nehmen.
  • Liegt der Ball in einer Penalty Area und eine solche Anpflanzung behindert den Stand des Spielers oder den Raum des beabsichtigten Schwungs, muss er entweder Erleichterung mit Strafschlag nach Regel 17.1e oder straflose Erleichterung nach Regel 17.1e(2) in Anspruch nehmen.

Die Spielverbotszonen „Weideflächen der Schafsherde“ sind durch einen Elektrozaun oder blaue Pfähle mit grünen Köpfen gekennzeichnet. Es muss Erleichterung nach Regel 16.1f in Anspruch genommen werden. Es besteht ein Betretungsverbot. Der Elektrozaun ist ein unbewegliches Hemmnis.

Ist das Betreten einer Spielverbotszone verboten, wird das Betreten der Spielverbotszone als schwerwiegendes Fehlverhalten unter Verstoß gegen Regel 1.2a gewertet werden.

Ungewöhnliche Platzverhältnisse (R16)

a) Boden in Ausbesserung: ist durch weiße Linien und/oder blaue Pfähle gekennzeichnet,
b) neu verlegte Grassoden,
c) mit Kies verfüllte Drainagegräben,
d) eine von einem Referee zu Boden in Ausbesserung erklärte Schadstelle,
e) Tierlöcher: Erleichterung von Tierlöchern wird nicht gewährt, wenn lediglich die Standposition behindert ist,
f) Wege, die mit Holzchips, Rindenmulch oder ähnlichem gebaut wurden,
g) Unbewegliche Hemmnisse nahe am Grün (z.B. Sprinkler) (Musterplatzregeln F5.1. und F5.2.)

Straflose Erleichterung nach Regel 16.1 darf auch dann in Anspruch genommen werden, wenn ein unbewegliches Hemmnis auf oder nahe am Grün und auf seiner Spiellinie liegt. Das unbewegliche Hemmnis muss sich innerhalb von zwei Schlägerlängen vom oder auf dem Grün befinden und der Ball innerhalb von zwei Schlägerlängen vom unbeweglichen Hemmnis entfernt liegen.

Eine Erleichterung nach dieser Regel ist nicht zulässig, wenn der Spieler eine eindeutig unvernünftige Spiellinie wählt. Diese Platzregel gilt nur, wenn sowohl das Hemmnis als auch der Ball in einem Teil des Geländes liegen, das auf Fairwayhöhe oder kürzer geschnitten ist.

Wintergrüns (R13.1f)

Wintergrüns (beim Spielen auf Sommergrüns) und Sommergrüns (beim Spielen auf Wintergrüns) sind falsche Grüns (MPR D5), von denen nicht gespielt werden darf. Die äußere Mähkante stellt die jeweilige Grenze dar. Erleichterung nach Regel 13.1f muss genommen werden.

Üben (R5.2)

Regel 5.2a (Lochspiel) und 5.2b (Zählspiel) werden wie folgt abgeändert:

Das Üben auf dem Platz am Turniertag eines Zählspiels vor der Runde und/oder bei mehrtägigen Turnieren zwischen den Runden ist untersagt.
Strafe für ersten Verstoß: Grundstrafe.
Strafe für zweiten Verstoß: Disqualifikation.

Regel 5.5b wird im Zählspiel wie folgt abgeändert: Ein Spieler darf keinen Übungsschlag (z. B. „Putten oder Chippen”) nahe oder auf dem Grün des zuletzt gespielten Lochs ausführen oder zum Prüfen des Grüns einen Ball rollen.
Strafe für Verstoß: Grundstrafe.

Spielunterbrechung (R5.7)

Signaltöne:

  • ein langer Signalton: unverzügliches unterbrechen des Spiels (Gefahr)
    Wenn das Spiel wegen drohender Gefahr unterbrochen wird, sind alle Übungseinrichtungen ab sofort geschlossen.
  • wiederholt 3 kurze Töne: Normale Unterbrechung des Spiels (z. Bsp. Dunkelheit oder unspielbarer Platz)
  • wiederholt 2 kurze Töne: Wiederaufnahme des Spiels

Strafe für Verstoß: siehe Regel 5.7b (Disqualifikation).

Unabhängig hiervon kann jeder Spieler bei Blitzgefahr das Spiel eigenverantwortlich unterbrechen (Regel 5.7a).

Strafe

Strafe für Verstoß gegen Platzregeln: Grundstrafe (sofern nicht anders geregelt).

Hinweis

Rückgabe der Scorekarte in der Scoring Area:

Die Scorekarte gilt als abgegeben, wenn der Spieler die Scoring Area verlassen hat. Es wird empfohlen, dass jeder Spieler seine Karte gemeinsam mit den Mitbewerbern persönlich abgibt, um evtl. Missverständnisse zu vermeiden.